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Aufenthaltserlaubnis für Bildung - Ausbildung - Praktikum

Erwachsene über 18 Jahre, die in der Türkei in einer Hochschuleinrichtung studieren werden, oder Ausländer, die in Grund- und Sekundarschulen zur Schule gehen werden, obwohl sie keinen Familienwohnsitz haben, können während dem Studium/Bildung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Ausländer, die zum Studieren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten möchten, müssen sich zuerst an der Bildungseinrichtung, an der sie studieren werden, immatrikulieren lassen und zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen bei den türkischen Vertretungen im dem Land, in dem sie sich aufhalten oder dessen Staatsangehörige sie sind, einen Antrag stellen und anschließend mit dem Visum zum Zwecke eines Studiums einreisen.

Ausländer, die mit einem Visum zum Zwecke eines Studiums einreisen, können bei der zuständigen Einrichtung in der Stadt, in der sie sich während der Dauer ihres Visums aufhalten werden, einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen. Für Ausländer, die einen Antrag stellen, wird eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, die während der Dauer ihres Studiums gültig sein wird.

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