Gemäß den Gesetzen der Türkei müssen Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten möchten, eine Krankenversicherung abschließen. Ausländer, die einen Termin für die Aufenthaltsgenehmigung genommen haben, müssen beim Termin das Original der Police der Krankenversicherung vorlegen.
Mindestbedingungen für die Krankenversicherung
MIT VERTRAG | OHNE VERTRAG | |||
Jährliche Höchstgrenze | Beiträge | Jährliche Höchstgrenze | Beiträge | |
Ambulante Behandlung | 5.000 TL |
Versicherter: %20
Firma: %80 |
5.000 TL |
Versicherter: %40
Firma: %60 |
Stationäre Behandlung | Unbegrenzt |
Versicherter: %0
Firma: %100 |
50.000 TL |
Versicherter: %20
Firma: %80 |
Vertrags-Gesellschaften
Ankara Sigorta
Türk Nippon Sigorta
Demir Sigorta
Gulf Sigorta
Garantien für Stationäre Behandlungen
Garantien für Ambulante Behandlungen
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